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BFH, 26.02.1986 - II R 231/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einordnung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten als steuerrechtlicher Verfahrensbevollmächtigter für einen ausländischen Steuerschuldner
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1987, 344
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
Der Annahme einer umfassenden Vollmacht nach Rechtsscheingrundsätzen steht nicht entgegen, daß die C in den Feststellungserklärungen nur als Empfangsbevollmächtigte bezeichnet ist (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 26. Februar 1986 II R 231/83, BFH/NV 1987, 344). - BFH, 01.09.1988 - V R 139/83
Besteuerung von Umsätzen in Umsatzsteuerbescheiden gegen die Unternehmereinheit - …
Maßgebend ist, daß die Erklärung nach Auslegung gemäß den entsprechend anwendbaren §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - (…vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 IX R 123/82, BFH/NV 1987, 359) mit hinreichender Deutlichkeit darauf schließen läßt, daß das Rechtsbehelfsverfahren nicht weiterverfolgt werden solle (BFH-Urteil vom 26. Februar 1986 II R 231/83, BFH/NV 1987, 344). - FG Nürnberg, 30.01.2006 - VI 285/05
Änderung eines bestandskräftigen Aufhebungsbescheides
Maßgebend ist, dass die Erklärung nach Auslegung gemäß den entsprechenden anwendbaren §§ 133, 157 BGB (…vgl. BFH-Urteil vom 29.07.1986 XI R 123/82, BFH/NV 1987, 359) mit hinreichender Deutlichkeit darauf schließen lässt, dass das Rechtsbehelfsverfahren nicht weiter verfolgt werden sollte (BFH-Urteil vom 26.02.1986 II R 231/83, BFH/NV 1987, 344).